Zahlt die Krankenkasse für Zahnbehandlungen in der Türkei?

Was Krankenkasse, private Versicherung und Zahnzusatzversicherung bei Behandlung in der Türkei meist zahlen und welche Unterlagen Sie brauchen.

Warum gibt es keine einfache Antwort?

Weil die Erstattung von drei Dingen abhängt: von Ihrer Versicherung, von Ihrem Tarif und vom Land der Behandlung. Die Türkei gehört nicht zur Europäischen Union, die Regeln für geplante Behandlungen im EU-Ausland gelten dort also in der Regel nicht. Private Tarife und Zahnzusatzversicherungen haben dagegen eigene Bedingungen, und manche erstatten weltweit.

Dieser Ratgeber erklärt die übliche Lage und die Fragen, die Sie stellen sollten. Er ist eine allgemeine Information, keine Beratung zu Ihrem Vertrag. Verlässlich ist nur die schriftliche Antwort Ihrer Versicherung vor der Behandlung.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?

Für Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland einen Festzuschuss auf Grundlage eines genehmigten Heil- und Kostenplans. Für Behandlungen im EU- und EWR-Ausland ist eine Kostenerstattung unter Bedingungen möglich. Für geplante Behandlungen außerhalb der EU, also auch in der Türkei, zahlt die Krankenkasse in aller Regel nicht.

Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen betrifft vor allem notwendige Behandlungen während eines Aufenthalts, etwa im Urlaub, nicht Behandlungen, für die Sie eigens anreisen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse dennoch schriftlich, bevor Sie buchen, damit Sie Klarheit haben.

Was zahlen private Krankenversicherung und Zahnzusatzversicherung?

Hier ist eine Erstattung am wahrscheinlichsten. Viele private Tarife und Zahnzusatzversicherungen erstatten einen Prozentsatz bis zu einem Jahreshöchstbetrag, und manche schränken das Behandlungsland nicht ein. Andere erstatten nur in Deutschland oder in Europa, oder nur mit vorheriger Zusage.

Fragen Sie Ihre Versicherung vor der Buchung schriftlich:

  1. Erstattet mein Tarif geplante Zahnbehandlungen im Ausland, ausdrücklich auch in der Türkei?
  2. Muss ich einen Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung einreichen?
  3. Wie hoch sind Erstattungssatz und Höchstbeträge für die jeweilige Leistung?
  4. Gibt es Wartezeiten oder Ausschlüsse für bereits bestehende Befunde?
  5. Welche Unterlagen brauchen Sie, und in welcher Sprache?

Welche Unterlagen sollten Sie von der Klinik verlangen?

Versicherungen verlangen meist vor der Behandlung einen Behandlungsplan und danach eine aufgeschlüsselte Rechnung. Die Rechnung sollte jede Leistung pro Zahn mit Material und Datum sowie die Angaben der Klinik enthalten. Manche verlangen zusätzlich Röntgenbilder oder Fotos.

Wir erstellen den schriftlichen Behandlungsplan vor der Buchung und nach der Behandlung eine Rechnung Zahn für Zahn, auf Deutsch oder Englisch. Braucht Ihre Versicherung ein eigenes Formular, das der behandelnde Zahnarzt ausfüllt, schicken Sie es uns, und der Arzt füllt es aus.

Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?

Zahnbehandlungskosten können in Deutschland unter Umständen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung berücksichtigt werden, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Ob und wie das für eine Behandlung im Ausland gilt, sagt Ihnen eine Steuerberatung.

Und die Auslandsreisekrankenversicherung?

Sie deckt in der Regel plötzliche Notfälle auf Reisen, nicht Behandlungen, für die Sie gereist sind. Folgen einer geplanten Behandlung sind meist ausgeschlossen. Lesen Sie die Bedingungen und fragen Sie im Zweifel schriftlich nach.

Lohnt es sich auch ohne Erstattung?

Für viele ja, aber die Entscheidung sollte auf den Gesamtkosten und der Qualität des Plans beruhen, nicht auf dem Einstiegspreis. Flüge, Hotelnächte, Urlaubstage und bei Implantaten die zweite Reise gehören in den Vergleich. Der Ratgeber Zähne machen lassen in der Türkei, lohnt es sich? rechnet ehrlich nach, und der Ratgeber zu Implantatkosten zeigt, was ein Angebot enthalten sollte.

Was ist der erste Schritt?

Stellen Sie Ihrer Versicherung die fünf Fragen oben, schriftlich. Senden Sie uns gleichzeitig einige Fotos oder ein Röntgenbild: Ein Arzt erstellt einen schriftlichen Plan, den Sie Ihrer Versicherung vor der Entscheidung vorlegen können. Die Preisseite zeigt, wo unsere Preise beginnen und was das schriftliche Angebot enthält.

Fragen

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Festzuschuss für Zahnersatz aus der Türkei?

In aller Regel nicht. Die Türkei gehört nicht zur EU, und die Regeln für Zuschüsse bei Zahnersatz gelten für Behandlungen in Deutschland und unter Bedingungen im EU- und EWR-Ausland. Fragen Sie Ihre Krankenkasse vor der Behandlung schriftlich, damit Sie eine verbindliche Antwort haben.

Zahlt eine Zahnzusatzversicherung auch im Ausland?

Viele Tarife erstatten auch Behandlungen außerhalb Deutschlands, manche weltweit, andere nur in Europa oder nur nach vorheriger Genehmigung. Entscheidend sind Ihre Versicherungsbedingungen. Fragen Sie vorab schriftlich nach Erstattung, Höchstbeträgen und benötigten Unterlagen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Erstattung?

Meist einen Heil- und Kostenplan oder Behandlungsplan vor der Behandlung und danach eine Rechnung, die jede Leistung pro Zahn mit Material und Datum aufführt, teils mit Röntgenbildern. Wir stellen Plan und Rechnung auf Deutsch oder Englisch aus, Zahn für Zahn aufgeschlüsselt.